Die unterfertigten Bezirksrätinnen und Bezirksräte der ÖVP und der FPÖ Innere Stadt stellen den
ANTRAG
Der Magistrat der Stadt Wien wird aufgefordert, gemeinsam mit der Landespolizeidirektion Wien eine Taskforce „Bettelei in der Inneren Stadt“ einzurichten, die Fakten erhebt und wirksame Maßnahmen zur Eindämmung organisierter oder aggressiver Bettelei trifft. Als letzte Konsequenz ist dabei auch die Einführung eines sektoralen Bettelverbots zu prüfen. Dem Bezirk ist darüber jeweils Bericht zu erstatten.
Begründung
In letzter Zeit werden an die Bezirksvertretung immer öfter Beschwerden über aggressives bzw. organisiertes Betteln in der Inneren Stadt herangetragen.
Diese Problematik erfordert ein Bündel von Maßnahmen.
Der Eindruck vieler Bewohnerinnen und Bewohner ist, dass sich die Belästigung durch aggressive Bettelei, aber auch die Ausbeutung hilfsbedürftiger Personen durch eine „Bettelmafia“ in den letzten Jahren verstärkt hat. Daher muss die Stadt gemeinsam mit der Polizei alle geeigneten Maßnahmen prüfen und umsetzen, die beides hintanhalten.
Als weitere Entscheidungsgrundlage sind zunächst umfassende Fakten über diese Problematik zu erheben.
In unserem Land muss niemand betteln und gerade Wien ist bei der Armutsbekämpfung stark engagiert. Daher gehören zu den von der Taskforce zu erarbeitenden Maßnahmen auch solche der Hilfe für die im Bezirk bettelnden Personen.
Aggressives und organisiertes Betteln muss durch konsequente Anwendung aller bereits im Wiener Landessicherheitsgesetz vorgesehenen Möglichkeiten verhindert werden. Hier wird etwa eine genaue Definition aggressiven Bettelns im Gegensatz zum „stillen“ Betteln vorzunehmen sein (Nachgehen, lautstarkes Ansprechen, Blockieren des Weges, Betteln vor Haus-, Geschäfts- und Passageneingängen etc.).
Wenn es aber darüber hinaus als Begleitmaßnahme zur Hintanhaltung aggressiver und organisierter Bettelei erforderlich ist, muss auch ein sektorales Bettelverbots in bestimmten Straßenzügen des Bezirks (insbesondere den Fußgängerzonen) auf seine rechtliche Machbarkeit und seine faktischen Auswirkungen geprüft werden. Die bestehenden Verordnungen anderer Gemeinden und die dazu ergangenen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sind dazu auszuwerten. Dabei wird auch die besondere Lage der Inneren Stadt eine große Rolle spielen: Zum einen halten sich bei uns besonders viele Menschen in begrenztem öffentlichen Raum auf und stört die Konzentration bettelnder Personen das Gesamtgefüge des öffentlichen Raums bereits erheblich, zum anderen ist zu befürchten, dass gerade diese besondere Gemengelage organisiertes Betteln stark anzieht.