Seit 1. Dezember gelten in den Bezirken 2, 3, 4, 6, 7, 9 und 12 die Bewohnerparkzonen aufgrund neuer Verkehrszeichen nur noch eingeschränkt. Die Bewohnerparkplätze wurden in diesen Bezirken für die Unternehmer geöffnet. Es handelt sich dabei allerdings nicht nur um die von Wirtschaftskammer und Vizebürgermeisterin viel erwähnten Handwerker und Lieferanten. Die Öffnung gilt für eine Vielzahl von Unternehmern – vom Gastronomen bis zum Immobilienmakler. Für die Innere Stadt haben über 20.000 Unternehmer aus allen 23 Bezirken diese Berechtigung.
In der Inneren Stadt hat der Finanzausschuss einstimmig die Finanzierung der zur Kundmachung der neuen Regelung benötigten Verkehrszeichen abgelehnt. Dieses Votum fußt auf dem klaren Ergebnis der Bürgerbefragung vom Anfang dieses Jahres, bei welchem sich 92 Prozent der Innenstädterinnen und Innenstädter für die Beibehaltung der Bewohnerparkzonen ausgesprochen haben. Dieser eindeutige Bürgerwille ist für mich ein klarer Auftrag. Zudem gibt es vom renommierten Verfassungsrechtsexperten em.o.Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer ein Rechtsgutachten, das zum Ergebnis kommt, dass die neuen Verordnungen der Stadt vor Gericht nicht halten werden. Er fasste es in einem Mediengespräch wie folgt zusammen: “Jede Wette: Das hält vor dem VfGH nicht.” Einer solchen Regelung zuzustimmen wäre aus meiner Sicht unverantwortlich.
Damit kommt es im Ersten Bezirk zu einer besonderen Situation. Das gilt auch für den 8. Bezirk, der ebenfalls die neuen Verkehrszeichen abgelehnt hat. Nachdem in den vergangenen Tagen unterschiedliche Gerüchte von verschiedenen politischen Kräften gestreut wurden, ist es mir ein Anliegen, Sie direkt über meine Einschätzung der aktuellen Situation zu informieren:
Wie sollten die neuen Verkehrszeichen aussehen?
Ab 1. Dezember wird sich in den Bezirken 2, 3, 4, 6, 7, 9 und 12 auf der Zusatztafel lediglich der Text “AnwohnerInnenparken XY. Bezirk lt. ABl. Wien 41/2018” finden. Aus unserer Sicht ist es den Menschen nicht zumutbar, sich etwa im Internet über den konkreten Inhalt von im Amtsblatt publizierten Verordnungstexten zu informieren. Zudem kommt der Verfassungsrechtsexperte em.o.Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer in seinem medial veröffentlichten Rechtsgutachten zu folgendem Schluss: “Dazu kommt, dass die vorgesehenen neuen Verkehrszeichen alles andere als unbedenklich sind. Es ist davon auszugehen, dass ein Verweis auf eine bestimmte Nummer des Amtsblatts der Stadt Wien nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Erreichbarkeit des spezifischen Adressatenkreises genügt.”
Was gilt jetzt in den Bewohnerparkzonen?
Zu dieser Frage gibt es aktuell keine gesicherte Antwort, da es keine einheitliche Rechtsmeinung gibt. Offenbar ist strittig was passiert, wenn Verordnung und Kundmachung durch Verkehrszeichen inhaltlich auseinanderfallen. Es vertreten damit unterschiedliche Gruppierungen verschiedene Positionen:
- Die Wirtschaftskammer und Teile des Magistrats vertreten öffentlich die Meinung, dass in den Bewohnerparkzonen nur mehr die normale Kurzparkzone gilt.
- Die Verkehrsjuristen des ÖAMTC vertreten die Meinung, dass die neue Verordnung gilt. Die Bewohnerparkzonen also gelten, aber untertags für die Unternehmer offen sind.
- Der Bezirk vertritt die Meinung, dass gilt was kundgemacht – also ausgeschildert – ist. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass gilt, was auf den Verkehrszeichen steht. Diese Rechtsansicht wird von namhaften Verkehrsrechtsexperten medienöffentlich vertreten.
Angeblich könnte der Bezirk mehr Anrainerparkplätze beantragen, will das aber nicht. Warum?
Maria Vassilakou hat den Bezirken im Austausch gegen die Öffnung – und damit der faktischen Abschaffung – der Bewohnerparkplätze eine Ausweitung von 20 auf 30 Prozent der Parkplätze im Bezirk vorgeschlagen. Diesem Drängen möchten wir aus verschiedenen Gründen nicht nachgeben. Einerseits hätten Sie auch dann keine Chance mehr einen Parkplatz zu finden, wenn 20.000 zusätzliche Fahrzeuge in etwa 2.000 Bewohnerparkplätzen stehen dürften. Denn auch 30 Prozent von Nichts sind immer noch Nichts. Andererseits hat der Verfassungsgerichtshof im Dezember 2016 die 20 Prozent als rechtlich möglich anerkannt. Eine Regelung mit 30 Prozent wäre aus unserer Sicht massiv gefährdet, aufgehoben zu werden.
Wie geht es jetzt weiter?
Gemeinsam mit dem 8. Bezirk haben wir den Weg zur Volksanwaltschaft beschritten. Diese hat uns bereits in einem offiziellen Schreiben mitgeteilt, dass die von uns vorgebrachten Bedenken, gestützt auf das Gutachten des em.o.Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer, aus Sicht der Volksanwaltschaft nachvollziehbar sind. Zudem wurde angeboten, diese zur Grundlage eines Prüfungsverfahrens der Volksanwaltschaft zu machen. Damit beschreiten wir den Rechtsweg zum Verfassungsgerichtshof, um die aus unserer Sicht rechtswidrige Verordnung zu bekämpfen. Dann haben wir Rechtssicherheit.
Ich hoffe, Ihnen damit auf die mir zuletzt häufig gestellten Fragen ein paar Antworten zu diesem verworrenen Thema geben zu können. Ich habe immer die klare Linie vertreten, welche Ihrem Auftrag aus der Bürgerbefragung entspricht, den sie uns mit einem Abstimmungsergebnis von über 92 Prozent eindrucksvoll gegeben haben. Aufgrund der Tatsache, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten werden entsteht Chaos und Unsicherheit. Damit wir für Rechtssicherheit sorgen beschreiten wir den Weg zum Verfassungsgerichtshof. Abschließend möchte ich mich vielmals für die unzähligen positiven Zuschriften von Ihnen zu diesem Thema bedanken. Ihre Unterstützung bestärkt mich darin, dass der eingeschlagene Weg richtig und wichtig für die Bewohnerinnen und Bewohner der Inneren Stadt ist.