Auch wir Innenstädterinnen und Innenstädter haben ein Anrecht auf Ruhe. Lokale, durch welche die Anrainerinnen und Anrainer permanent in ihrem berechtigten Bedürfnis auf Nachtruhe gestört werden, haben in einem Wohngebiet nichts verloren. Niemand will alle Lokale in den Ruin treiben – auch Innenstädter sitzen gerne in Lokalen – aber es darf nicht sein, dass Lokale Bewohner vom Schlafen hindern. Dass gesunder Schlaf ein Menschenrecht sei, hat auch der EuGH mehrfach festgehalten.
Die Innere Stadt lebt und ist nicht nur historische Kulisse. Diese Lebendigkeit, seinen besonderen Charakter und seine Identität erhält der Bezirk erst durch seine Bewohner. Die Innere Stadt darf kein ausgestorbener Stadtkern werden, sondern muss ein belebtes und bewohntes Stadtzentrum bleiben. Auch Lokalbesucher wollen nicht in einen toten Stadtkern kommen. Der Erste Bezirk erfüllt vielfältige Aufgaben: Er ist das politische, wirtschaftliche und kulturelle Zentrum. Insbesondere ist er aber Lebensraum für uns Bewohnerinnen und Bewohner. Mein Ziel ist eine bewohnte Innere Stadt. Der Schlüssel dafür ist eine hohe Lebensqualität und darunter fällt auch das Recht auf Nachtruhe.